AGB.
Stand: Februar 2026
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Agentur Neun betreibt mit ihrer Plattform einen übergreifenden Marktplatz für verschiedenste Werbeträger. Das Angebot umfasst insbesondere Kampagnen in den Bereichen Print, Internet, TV, Radio, Außenwerbung, Kino, Online- sowie Display-Advertising.
1. Geltungsbereich
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) der Agentur Neun GmbH, Karlsruhe (nachfolgend "Agentur Neun " genannt) gelten für die Nutzung der Marketingplattform (nachfolgend "Plattform" genannt) der Agentur Neun, für sämtliche Buchungen von Werbeträgeranbietern („Veröffentlicher“) und Werbekunden („Werbender“). Veröffentlicher und Werbender werden nachfolgend zusammen als „Nutzer“ bezeichnet.
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Als „Buchung“ wird nachfolgend jede über die Plattform geschlossene Vereinbarung, bei der die Agentur Neun entweder mit einem Veröffentlicher einen Vertrag über die Schaltung von Werbung abschließt oder für einen Werbenden Werbeflächen beschafft, bezeichnet.
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Diese AGB gelten auch für Buchungen, die nicht über die Plattform vorgenommen werden.
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Das Angebot der Agentur Neun richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Als Unternehmer sind auch Freiberufler zu qualifizieren.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer finden - auch wenn die Agentur Neun nicht widerspricht – keine Anwendung. Sie finden nur Anwendung, wenn die Agentur Neun deren Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Registrierung und Zugang von Erklärungen
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Die Nutzung der Plattform und Vornahme von Buchungen setzt die Registrierung des Nutzers voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige, aktuelle und vollständige Angaben nach den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen und seine Angaben stets aktuell zu halten. Änderungen teilt der Nutzer der Agentur Neun unverzüglich schriftlich mit.
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Die Agentur Neun ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis darüber zu verlangen, dass es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmer handelt (z. B. Kopie des Auszugs aus dem Gewerberegister).
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Die Nutzung der Plattform ist erst nach Bestätigung der Registrierung durch die Agentur Neun möglich. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Agentur Neun und dem Nutzer über die Nutzung der Plattform zustande. Ein Anspruch auf Zugang besteht für den Nutzer nicht; die Agentur Neun kann die Bestätigung der Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
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Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. E-Mails mit Angeboten oder Annahmen, Hinweise auf Änderungen der AGB) in der Regel lediglich per E-Mail zugehen. Die Erklärungen der Agentur Neun gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im auf der Plattform oder bei der Registrierung bzw. außerhalb der Plattform angegebenen E-Mail-Postfach abrufbar sind.
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Nach der Registrierung wird für jeden Nutzer auf der Plattform ein personalisiertes Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer hat dazu bei der Registrierung eine Nutzerkennung und eine Zugangskennung zu wählen sowie die für die Nutzung der Plattform und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erforderlichen Angaben zu machen.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
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Der Nutzer räumt der Agentur Neun ein einfaches, nicht exklusives, räumlich unbeschränktes, für die Dauer der Vertragsbeziehung geltendes Nutzungsrecht an den von ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bereitgestellten Marken, Kennzeichen, Unternehmensbezeichnungen und Logos ein.
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Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Verwendung zum Zweck der Darstellung, Bewerbung und technischen Abwicklung der über die Plattform angebotenen Leistungen, insbesondere auf der Plattform selbst sowie in hierauf bezogenen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen der Agentur Neun.
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Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, das jeweilige Nutzungsrecht einzuräumen.
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Die Agentur Neun haftet nicht für Ansprüche oder Schäden Dritter, die daraus entstehen, dass der Nutzer nicht berechtigt war, ihr das jeweilige Nutzungsrecht einzuräumen. In diesem Fall stellt der Nutzer die Agentur Neun von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Das gilt nicht, wenn der Agentur Neun bekannt war oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, dass der Nutzer nicht berechtigt war, das Nutzungsrecht einzuräumen
4. Pflichten bei Benutzung der Plattform
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Der Nutzer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass das Nutzerkonto nur von ihm selbst genutzt wird. Er wird die Zugangsdaten geheim halten und keinem unbefugten Dritten offenbaren. Den Inhaber eines Nutzerkontos ist, soweit gesetzlich zulässig, für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden.
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Der Nutzer hat die Agentur Neun unverzüglich zu informieren, wenn ein Verlust der Zugangsdaten oder ein Missbrauchsverdacht besteht. Die Agentur Neun kann in diesem Fall das Konto bis zur vollständigen Klärung vorübergehend sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, aktiv an der Klärung mitzuwirken.
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Die Nutzer haben ihre Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität, noch die Verfügbarkeit der Systeme, die Agentur Neun zur Bereitstellung der Plattform und der Erbringung der damit verbundenen Leistungen einsetzt, beeinträchtigt werden. Die Agentur Neun ist berechtigt, notwendige Maßnahmen (z. B. Zugangssperren) vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Systemintegrität der eingesetzten Systeme zu gewährleisten.
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Bei Umgehung der vorgesehenen Plattformprozesse zum direkten Abschluss von Verträgen über Werbeflächen mit anderen Nutzern darf die Agentur Neun den Zugang dauerhaft sperren und den Nutzungsvertrag einschließlich laufender Buchungen kündigen.
5. Buchungsprozess
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Der Werbende kann über die Plattform oder außerhalb der Plattform Werbeflächen für seine Kampagnen anfragen und buchen. Der Veröffentlicher bietet seine Werbeflächen über die Plattform an. Vertragspartner des Werbenden und Veröffentlichers ist jeweils stets ausschließlich die Agentur Neun. Zwischen dem Werbenden und dem Veröffentlicher kommt kein direkter Vertrag zustande.
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Die Agentur Neun schließt mit dem Veröffentlicher einen Vertrag zugunsten des Werbenden (§ 328 BGB). Der Werbende erhält dadurch ein eigenes Recht gegenüber dem Veröffentlicher, die Schaltung der Werbung und Bereitstellung der gebuchten Werbefläche zu verlangen. Die Agentur Neun schuldet dem Werbenden nur den Abschluss eines solchen Vertrages; Ansprüche des Werbenden auf Schaltung oder Bereitstellung bestehen direkt gegenüber dem Veröffentlicher.
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Preisangaben zu Werbeflächen sind – soweit sie von der Agentur Neun angezeigt werden – unverbindlich und dienen lediglich als Orientierung und Entscheidungshilfe für Werbende.
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Buchungen erfolgen durch eine verbindliche Anfrage des Werbenden an die Agentur Neun und ggf. vorheriger Abstimmung über Leistungsdetails. Ein Vertrag über die Buchung kommt durch Annahme der Agentur Neun zu den vereinbarten Konditionen zustande. Eine Eingangsbestätigung der Agentur Neun stellt noch keine Annahme dar.
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Buchungen sind nicht widerruflich und für fünf (5) Werktage ab Abgabe gültig. Werktage sind alle Wochentage außer Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen in allen Bundesländern. Nach Ablauf der fünf (5) Werktage verfällt die Bestellung, wenn sie nicht von der Agentur Neun angenommen wurde.
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Die Agentur Neun kann Buchungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei drohender Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzesverstößen.
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Nach erfolgter Buchung verpflichtet sich die Agentur Neun, mit einem Veröffentlicher zugunsten des Werbenden einen Vertrag gemäß den abgestimmten Angebotskonditionen zu schließen.
6. Verfügbarkeit der Plattform
Die Nutzung der Plattform selbst ist kostenlos. Die Agentur Neun gewährleistet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit der Plattform.
7. Laufzeit und Beendigung
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Der Nutzer ist berechtigt, das Plattform-Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung ihres Nutzerkontos oder durch Kündigung sofort beenden. [AG1] Die Agentur Neun kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von zwei (2) Wochen ohne Angabe von Gründen beenden.
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Die Agentur Neun ist berechtigt, das Plattform-Nutzungsverhältnis und/oder getätigte Buchungen mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag und/oder einer Buchung verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der Agentur Neun ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
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Bereits laufende Buchungen bleiben von einer Beendigung des Plattform-Nutzungs-verhältnisses unberührt, es sei denn es liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.
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Die Laufzeit der jeweiligen Buchungen und etwaige diesbezügliche ordentliche Kündigungsrechte sind in der jeweiligen Buchung gesondert geregelt. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Verbindlichkeiten eines Nutzers gegenüber der Agentur Neun bleibt von einer Vertragsbeendigung unberührt.
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Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
8. Haftung und Verjährungspflichten
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Die Agentur Neun haftet unbeschränkt
-bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
-für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit;
-sowie im Umfang einer von Agentur Neun ausdrücklich übernommenen Garantie. -
Unbeschadet der Regelung in Abs. 1 dieser Ziffer haftet die Agentur Neun bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflicht"). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Agentur Neun auf solche vertragstypischen Schäden und/oder einen solchen vertragstypischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur Neun, sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Agentur Neun.
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Höhere Gewalt, eintretende Betriebsstörungen (einschließlich eines unverschuldeten Maschinenausfalls oder Streiks und Ausständen) oder sonstige von der Agentur Neun und ihren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretende Fälle der Unmöglichkeit, welche die Agentur Neun ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Vertragsleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verändern die Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die gesetzlichen Rechte der Nutzer bleiben hiervon unberührt.
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Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Nutzers aufgrund der Haftung nach Abs. 1 dieser Ziffer bemisst sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist hinsichtlich sonstiger Schadensersatzansprüche des Nutzers beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind und der Nutzer von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren von ihrer Entstehung an und zehn Jahre von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis, an.
9. Keine Verantwortlichkeit der Agentur Neun für Inhalte des Nutzer
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Die Agentur Neun stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Beschaffung von Werbeflächen zur Verfügung und ist nicht für Inhalte der Nutzer, insbesondere nicht für Werbemittel der teilnehmenden Werbenden oder Inhalte der Veröffentlicher im Umfeld der Werbeflächen, verantwortlich. Die Agentur Neun macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.
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Die Agentur Neun überprüft die in Abs. 1 dieser Ziffer genannten Inhalte grundsätzlich nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet, jedoch nach eigenem Ermessen berechtigt.
10. Anfragen wegen der Bonität der Nutzer
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Die Agentur Neun ist berechtigt, zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit und zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei (z. B. CRIF GmbH) einzuholen, sofern
-der Nutzer Leistungen mit Zahlungsziel in Anspruch nehmen möchte,
-eine Vorleistungspflicht der Agentur Neun besteht; oder
-konkrete Anhaltspunkte für ein Zahlungsausfallrisiko vorliegen. -
Im Rahmen der Bonitätsprüfung dürfen die bei der Auskunftei gespeicherten personenbezogenen Daten des Nutzers, einschließlich solcher Daten, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (Score-Werte) ermittelt wurden, abgefragt und verarbeitet werden.
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Die Bonitätsprüfung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bewertung des wirtschaftlichen Risikos. Das Ergebnis kann Einfluss auf die Entscheidung über den Vertragsschluss, die Vertragsbedingungen (z. B. Zahlungsmodalitäten) oder die Fortführung des Vertragsverhältnisses haben.
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Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Agentur Neun besteht in der Vermeidung von Zahlungsausfällen und der Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken. Soweit Bonitätsauskünfte personenbezogene Daten betreffen (z. B. bei Einzelunternehmern), beachtet die Agentur Neun die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 31 BDSG; bei ausschließlich unternehmensbezogenen Auskünften findet § 31 BDSG keine Anwendung.
11. Datenschutz
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Die Agentur und der Nutzer verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. Sie stellen sicher, dass die von ihnen eingesetzten Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen über die geltenden Datenschutzpflichten informiert sind und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO getroffen werden.
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Die Agentur Neun und die Nutzer stellen sicher, dass die von ihnen eingesetzten Beschäftigten und beauftragten Dritten zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils eigenen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit verarbeitet werden.
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Der Nutzer stellt sicher, dass durch die von ihm bereitgestellten oder eingesetzten Werbematerialien keine personenbezogenen Daten von Endnutzern erhoben oder verarbeitet werden, insbesondere nicht durch den Einsatz von Cookies, Zählpixeln oder vergleichbaren Tracking-Technologien, sofern dies nicht zuvor ausdrücklich mit der Agentur abgestimmt und datenschutzrechtlich zulässig ist.
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Soweit beim Nutzer im Zusammenhang mit dem Zugriff auf ausgelieferte Werbemittel anonyme oder aggregierte Daten anfallen, darf der Nutzer diese ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur auswerten. Die Auswertung darf sich ausschließlich auf solche anonymen Daten beziehen, die unmittelbar durch die jeweilige Werbeschaltung generiert worden sind.
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Eine darüberhinausgehende Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe der im Zusammenhang mit der Werbeschaltung anfallenden Daten, insbesondere zu eigenen Zwecken des Nutzers oder zur Profilbildung von Endnutzern, ist unzulässig.
12. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Deutschen Internationalen Privatrechts.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder darunter abgeschlossenen Buchungen ist Karlsruhe.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine später in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen AGB herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
B. Besondere Geschäftsbedingungen für Veröffentlicher
Die Regelungen dieses Abschnitts B. gelten ergänzend für Veröffentlicher. Soweit Bestimmungen dieses Abschnitts B. von Regelungen der AGB (A.) abweichen, haben die Regelungen dieses Abschnitts Vorrang.
1. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
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Der Veröffentlicher kann Werbeflächen auf der Plattform oder auf anderem Wege gegenüber der Agentur Neun anbieten. Die Regelungen zum Buchungsprozess aus A. Ziffer 5 finden entsprechend Anwendung, sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
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Sofern die Agentur Neun dem Veröffentlicher ein als verbindlich gekennzeichnetes „Agentur Neun-Angebot“ macht, kann dieses innerhalb von drei (3) Werktagen vom Veröffentlicher angenommen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt das Angebot.
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Der Veröffentlicher sichert zu, dass er zur Vermarktung der vertragsgegenständlichen Werbeflächen berechtigt ist und über diese Werbeflächen frei verfügen kann.
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Sind zur Schaltung von Werbung und diesbezüglichen Bereitstellung von Werbeflächen weitergehende rechtliche und/oder technische Bedingungen verbunden, sind diese der Agentur Neun vor Abgabe eines Angebots mitzuteilen.
2. Verfügbarkeit der Werbeflächen
Soweit der Veröffentlicher Buchungen mit der Agentur Neun abgeschlossen hat, ist er verpflichtet, die entsprechende Platzierung der Werbung und die Abwicklung der Werbeschaltung für den Werbender vorzunehmen. Er ist für den Inhalt und die Verfügbarkeit seiner Werbeflächen allein verantwortlich.
3. Vergütung des Veröffentlichers
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Höhe und Fälligkeit der Vergütung des Veröffentlichers werden zwischen der Agentur Neun und dem Veröffentlicher individualvertraglich vereinbart.
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Die Agentur Neun überweist die an Veröffentlicher auszukehrenden Beträge ausschließlich auf das vom Veröffentlicher mitgeteilte Konto, soweit nicht anders vereinbart wurde.
4. Pflichten des Veröffentlichers; Verbotene Inhalte und Unzulässige Umfelder
1. Dem Veröffentlicher ist es untersagt, selbst oder durch Dritte
die von Agentur Neun bzw. dem Werbenden übermittelten Werbemittel inhaltlich zu verändern;
die vollständige Wiedergabe, der von Agentur Neun bzw. dem Werbenden übermittelten Werbemittel einzuschränken oder zu behindern; oder
vertraglich vereinbarte Vergütungsmechanismen zu umgehen (wie z.B. durch manipulierte Clicks
2. Der Veröffentlicher darf Werbeflächen bei der Agentur Neun nicht anmelden oder zum Bestandteil eines Angebots machen, wenn das teilnehmende Werbemedium
gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte;
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
Rechte Dritter verletzende Inhalte oder
sonstige gesetzeswidrige Inhalte enthält oder auf Werbemittel solchen Inhalts verweist.
Für die Einordnung können insbesondere behördliche Veröffentlichungen, wie etwa der jährliche Verfassungsschutzbericht oder die Liste jugendgefährdender Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, herangezogen werden.
3. Des Weiteren sind, insbesondere bei Online- und Mobilewerbung, folgende Umfelder unzulässig:
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Werbemailings, die die Empfänger bezahlen;
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Bannerfarmen, d. h. Seiten, die nahezu ausschließlich aus einer Ansammlung von Werbebannern bestehen;
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automatisch erzeugte Seitenaufrufe;
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Dialer, Ad- oder Spyware;
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Software-Tauschbörsen.
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Werbeträger, auf denen Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden, müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Gleiches gilt für die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel. Die Art und Weise der Platzierung der Werbemittel darf zudem nicht den Ruf oder die Wertschätzung des Werbenden oder den seiner Marken beeinträchtigen.
5. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen B. Ziff. 5
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Verstößt der Veröffentlicher schuldhaft gegen die Verpflichtungen in B. Ziffer 5 entfällt der Vergütungsanspruch des Veröffentlichers gemäß B. Ziffer 4 ersatzlos, es sei denn der Veröffentlicher weist einen geringeren Schaden nach. Bei begründetem Verdacht auf schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen in B. Ziffer 5 hat die Agentur Neun das Recht, die Vergütung bis zur Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten, es sei denn Veröffentlicher leistet eine Sicherheit in gleicher Höhe.
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Werden gegen die Agentur Neun im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß gegen B. Ziffer 5 Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, werden sich die Agentur Neun und der Veröffentlicher hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr derartiger Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren. Der Veröffentlicher übernimmt dabei die Federführung. Anerkenntnisse oder Vergleiche erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei. Bleiben sachgerechte Weisungen des Veröffentlichers innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, behandelt die Agentur Neun die geltend gemachten Ansprüche nach sachgerechter Bewertung.
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Entstehen der Agentur Neun im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen die in Abs. 2 dieser Ziffer beschriebenen Ansprüche Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs‑ und Rechtsverteidigungskosten), stellt der Veröffentlicher die Agentur Neun hiervon frei. Kosten aus einem Vergleich sind nur erstattungsfähig, wenn der Vergleich zuvor zwischen Agentur Neun und dem Veröffentlicher abgestimmt und gemeinsam beschlossen wurde.
C. Besondere Geschäftsbedingungen für Werbende
Die Regelungen dieses Abschnitts C gelten ergänzend für Werbende. Soweit Bestimmungen dieses Abschnitts C. von anderen Regelungen der AGB (A.) abweichen, haben die Regelungen dieses Abschnitts C. Vorrang.
1. Mitwirkung des Werbenden
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Der Werbende erfüllt die technischen und inhaltlichen Anforderungen des jeweiligen Veröffentlichers. Die Agentur Neun übermittelt diese Anforderungen in Textform (§ 126b BGB) und stellt sie zusätzlich über einen direkten Link auf der Plattform bereit. Werden die Anforderungen schuldhaft nicht eingehalten und kommt es deshalb zur Ablehnung oder Nichtschaltung, bleibt das vereinbarte Entgelt fällig; dem Werbenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, macht die Agentur Neun keine qualitativen oder quantitativen Zusagen zu Werbeflächen, den Werbewert oder darüber, in welcher Höhe ein Veröffentlicher für eine bestimmte Werbefläche vergütet wird.
2. Verantwortlichkeit des Werbenden und Anforderungen an Werbeinhalte
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Der Werbende trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzten Werbemittel sowohl technisch als auch inhaltlich den Vorgaben entsprechen und termingerecht sowie gemäß den mitgeteilten Anforderungen am vorgesehenen Ort bereitgestellt werden.
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Der Werbende sichert zu, dass die von ihnen auf der Plattform oder anderweitig bereitgestellten Werbemittel und die beworbenen Inhalte im bestimmungsgemäßen Verbreitungsgebiet und in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig sind und dass sie über alle für die Schaltung erforderlichen Rechte (insbesondere Schutz- und Persönlichkeitsrechte) verfügen.
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Der Werbende ist verpflichtet, auf der Plattform keine Werbemittel hochzuladen, zu verlinken, einzugeben, oder sonst wie zum Einsatz im Rahmen von Buchungen bereitstellen, die
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wenn sie für den Einsatz im Umfeld von redaktioneller Berichterstattung bestimmt sind, nicht eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen (z. B. durch Kennzeichnung als "Anzeige" oder "Werbung");
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die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberates nicht beachten;
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gegen Jugendschutzrecht verstoßen;
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gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende, menschenverachtende Inhalte;
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Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen;
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Rechte Dritter verletzende Inhalte;
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sonst gesetzeswidrige Inhalte enthalten; oder
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auf Werbemittel solchen Inhalts verweisen.
Für die Einordnung können insbesondere behördliche Veröffentlichungen, wie etwa der jährliche Verfassungsschutzbericht oder die Liste jugendgefährdender Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, herangezogen werden.
3. Haftungsfreistellung
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Werden gegen die Agentur Neun im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Werbenden gegen seine Pflichten gemäß C. Ziffer 2. Ansprüche wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht geltend gemacht, werden sich die Agentur Neun und der Werbende hierüber unverzüglich unterrichten und die Abwehr derartiger Ansprüche in enger Abstimmung koordinieren. Der Werbende übernimmt dabei die Federführung. Anerkenntnisse oder Vergleiche erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei. Bleiben sachgerechte Weisungen des Werbenden innerhalb eines angemessenen Zeitraums aus, behandelt die Agentur Neun die geltend gemachten Ansprüche nach sachgerechter Bewertung.
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Entstehen Agentur Neun im Zusammenhang mit der Verteidigung oder Behandlung der in Abs. 1 dieser Ziffer beschriebenen Ansprüche Kosten oder Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs‑ und Rechtsverteidigungskosten), stellt der Werbende die Agentur Neun hiervon frei. Kosten aus einem Vergleich sind nur erstattungsfähig, wenn der Vergleich zuvor zwischen Agentur Neun und dem Werbenden abgestimmt und gemeinsam beschlossen wurde.
4. Abweichungen bei Leistungserbringung und Verjährung
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Der Werbende erkennt an, dass unwesentliche und geringfügige Abweichungen in der Druckqualität, Farbwiedergabe, Klebekantentoleranz und bei der Blasenfreiheit bei der Plakaterbringung produktimmanent sind und aufgrund der Übertragung der in der Werbeanzeige enthaltenen Information zwischen verschiedenen Medien nicht komplett vermieden werden können. Solche unwesentlichen und geringfügigen Abweichungen stellen keinen Mangel dar und sind vom Werbenden hinzunehmen; Ansprüche wegen dieser Abweichungen bestehen nicht
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Entspricht die Ausführung der gebuchten Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung und liegt keine lediglich unwesentliche oder geringfügige Abweichung im Sinne von Abs. 1 dieser Ziffer vor, so stehen dem Werbenden die gesetzlichen Rechte zu.
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Der Werbende erkennt an, dass Außenwerbung bestimmten Witterungseinflüssen ausgesetzt sein kann, die sich außerhalb des Einflussbereiches der Agentur Neun und des Veröffentlichers befinden. Ansprüche des Werbenden im Falle von witterungsbedingten Schäden bestehen nicht. Bei Schäden und Mängeln, die auf Agentur Neun oder dem Veröffentlicher zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind, gilt A. Ziffer 9.
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Der Werbende ist verpflichtet, die Ausführung der jeweils bestellten Leistung (z.B. Veröffentlichung einer Werbeanzeige oder Beilage) zu prüfen. Mängel sind der Agentur Neun unverzüglich unter Angaben des konkreten Standortes, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und mit geeigneten Nachweisen (z.B. Bilder, Fotos) anzuzeigen.
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Etwaige Ansprüche aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung der Agentur Neun verjähren nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns. Ansprüche, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur Neun, Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, Ansprüche in Bezug auf eine von Agentur Neun übernommene Garantie verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Datenübermittlung, Veröffentlichung in weiteren Medien
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Die Agentur Neun darf anonymisierte und aggregierte Informationen über die Werbeumsätze veröffentlichen. Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung des Werbenden unter Benennung von Zweck und Empfängerkategorien; ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
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Die Agentur Neun ist berechtigt, Werbeaufträge und Werbemittel zu Zwecken der Eigenwerbung in weiteren eigenen Medien (Website, Social Media, Präsentationen, PR) darzustellen. Die Darstellung kann aus medienbedingten Gründen vom Erscheinungsbild in den gebuchten Medien abweichen; inhaltliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Werbenden. Agentur Neun beachtet die Brand Guidelines und gesetzliche Kennzeichnungspflichten als Werbung. Der Werbende kann einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen. Personenbezogenen Daten des Werbenden werden nicht verwendet oder veröffentlicht.
6. Vergütung
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Höhe und Fälligkeit der Vergütung werden individualvertraglich zwischen der Agentur Neun und dem Werbenden individualvertraglich vereinbart.
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Dem Werbenden stehen unterschiedliche Zahlungsmethoden zur Verfügung. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt, bzw. dem Werbenden von der Agentur Neun mitgeteilt. Einzelne Zahlungsmethoden können mit einem Service-Aufschlag versehen werden. Der Werbende wird über diesen Aufschlag vor Abgabe seines Angebots auf Abschluss einer Buchung informiert. Die Agentur Neun bedient sich für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs der Leistungen ihrer eigenen Bank oder sonstigen Spezialdienstleisters. Bei jeder Zahlungsmethode ist der Nutzer verpflichtet, bei der Angabe der Zahlungsdaten richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
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Der Werbende erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle der Zahlung über Kreditkarte, per Lastschrift oder per PayPal eine Belastung der Karte bzw. des Kontos vor Ausführung der Leistung durch die Agentur Neun erfolgen kann.
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Etwaige von Veröffentlichern gewährte Skonti stehen Agentur Neun zu.
7. Stornierung durch den Werbenden und Kündigung
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Der Werbende hat das Recht, bestimmte Buchungen bis zu einem in der Bestellbestätigung der jeweiligen Buchung genannten Termin schriftlich zu stornieren. Die Stornierung bedarf keiner Begründung. Nach Ablauf der jeweiligen Stornierungsfrist ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
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Im Falle einer Stornierung nach dem genannten Termin ist der Werbende verpflichtet, an die Agentur Neun, eine Aufwandspauschale von 5 % des Nettoauftragswertes der betroffenen Buchung zu zahlen.
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Zahlt der Werbende die vereinbarten Entgelte gemäß C. Ziffer 6. nicht vollständig innerhalb der Fälligkeit, ist die Agentur Neun berechtigt, die jeweilige Buchung zu kündigen. Im Falle einer derartigen Kündigung ist der Werbende verpflichtet, einen Betrag von 10% des Nettoauftragswertes der betroffenen Buchung an die Agentur Neun zu zahlen. Weitere gesetzliche Rechte der Agentur Neun bleiben unberührt. Im Falle von Schadenersatzzahlungen wird die obige Zahlung auf die Schadenersatzhöhe angerechnet.
D. Bestimmungen für Marketingberatung
Die Regelungen dieses Abschnitts C gelten ergänzend im Falle der Marketingberatung durch die Agentur Neun. Soweit Bestimmungen dieses Abschnitts D. von anderen Regelungen der AGB (A.) abweichen, haben die Regelungen dieses Abschnitts D. Vorrang.
1. Leistungsbeschreibung
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Die Agentur Neun bietet strategische Marketingberatung sowie die Umsetzung einzelner Marketingmaßnahmen, einschließlich Produktmarketing und Maßnahmen zur Personalgewinnung an. Kern der Beratung ist die Analyse der Kontaktpunkte des Nutzers mit seinen Zielgruppen; daraus werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, definiert und umgesetzt. Die Beratungsleistungen der Agentur Neun beziehen sich auf alle unternehmerischen Prozesse von der strategischen Ausrichtung (Vision und Ziele) über die Beratung bei der Produktentwicklung, Produkt- und Preispositionierung bis hin zu kommunikativen Prozessen für Vertriebs- und Markenzwecke.
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Die Beratung durch die Agentur Neun im Marketingbereich erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen und der allgemein einschlägigen Marktforschungsdaten.
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Einen bestimmten Marketingerfolg schuldet die Agentur Neun dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
2. Vertragsumfang
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Der konkrete Leistungsumfang der Beratungsleistung wird durch gesonderte Vereinbarung festgelegt. Individuell vereinbarte Abweichungen haben gegenüber diesen AGB Vorrang.
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Die Agentur Neun kann Angebote von Nutzern innerhalb von vier (4) Wochen annehmen. Angebote der Agentur Neun sind freibleibend, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist.
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Zusagen, Garantien oder sonstige Erklärungen, die über den in diesen AGB geregelten Leistungs- oder Haftungsumfang hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der Agentur.
3. Leistungsdurchführung und Mitwirkungspflichten
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Der Nutzer verpflichtet sich, der Agentur Neun sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugang zu Ansprechpartnern rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unvollständiger oder fehlerhafter Informationen gehen nicht zu Lasten der Agentur Neun.
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Die Agentur Neun schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder das Eintreten spezifischer Ergebnisse. Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge beruhen auf den zur Verfügung gestellten Informationen und aktuellen Marktentwicklungen; deren Umsetzung erfolgt auf Risiko und Verantwortung des Nutzers.
4. Rechte an Arbeitsergebnissen
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Die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Ergebnisse, Analysen, Konzepte, Präsentationen und sonstigen Unterlagen dürfen vom Nutzer nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur Neun zulässig.
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Urheber- und Nutzungsrechte an allen von der Agentur Neun im Rahmen der Beratung erbrachten Leistungen verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Regelung bei der Agentur Neun.
5. Vergütung
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Agentur Neun kann nach einer vereinbarten Pauschale, nach vereinbartem Zeithonorar oder auf Basis von Einzelaufträgen abrechnen. Höhe und Fälligkeit der Vergütung werden individualvertraglich vereinbart.
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Soweit keine abweichende Absprache besteht, ist die Agentur Neun zur Stellung von Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen berechtigt. Rechnungen können elektronisch gestellt werden.
6. Haftung, Mitwirkung und Verjährung
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Für Schäden, die im Rahmen der Beratungsleistungen entstehen, haftet die Agentur Neun nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen in Abschnitt A. Ziff. 9.
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Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, die der Nutzer auf Grundlage der Beratung trifft, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine ausdrücklich schriftlich übernommene Garantie vorliegt.
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Etwaige Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers verjähren nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht aufgrund anderer Regelungen eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
7. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
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Der Beratungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Im Falle der Beendigung bleibt der Anspruch der Agentur Neun auf das Entgelt für bereits erbrachte und nachgewiesen Teilleistungen sowie auf bereits entstandene Aufwendungen unberührt.
Agentur Neun GmbH
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Stand: Februar 2026
